Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

Dies gilt auch für Absolventen aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.


Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Interessentinnen und Interessenten müssen sich bei einem der drei niedersächsischen Oberlandesgerichte um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben, die Feststellung der Gleichwertigkeit ihres im Ausland erworbenen juristischen Studienabschlusses mit der deutschen ersten juristischen Prüfung beantragen und Nachweise ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation(en) einreichen. Die Referendarabteilung des betreffenden Oberlandesgerichts leitet den Antrag zur Prüfung der Gleichwertigkeit nach § 112a DRiG an das Landesjustizprüfungsamt weiter.


Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Dies gilt auch für Absolventen, die über einen Hochschulabschluss aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz verfügen.


  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.


Keine.


Gebühr: kostenfrei

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.


Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.


Widerspruch


Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt


Gleichwertigkeitsprüfung von juristischen Abschlüssen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union