Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Diese Förderung soll das Regionalbewusstsein, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Region unterstützen. Dabei handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Anteilfinanzierung zur Projektförderung.  

Diese Projekte sollen durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen regionaler Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und anderen gesellschaftlichen Bereichen zu regionaler Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie einer Entwicklung der Region beitragen.

Empfänger dieser Förderung können

  • die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
  • deren Gesellschafter: die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“ und
  • Mitglieder der o.g. Gesellschafter sein.

Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Stärkung von Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen.


  • Anträge sind vom Projektträger an das ArL LeineWeser zu richten
  • Anträge sind zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre einzureichen (die Bewilligungsstelle kann weitere Antragsstichtage zulassen)
  • Die Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite der Bewilligungsstelle

Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser in Hildesheim


Gefördert werden Projekte,

  • Die sich über mindestens 50% des Gebietes der Metropolregion erstrecken,
  • Die mindestens 50% der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion,
  • Die mindestens 50% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder
  • Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion; dies ist dann der Fall, wenn erwartet wird, dass die Ergebnisse des Vorhabens sich auf ein größeres Gebiet, einen größeren Teil der Bevölkerung oder auf einen größeren Teil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Metropolregion übertragen lassen.

Zuwendungsempfänger sind:

  • die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
  • deren Gesellschafter: die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“ und
  • Mitglieder der o.g. Gesellschafter

  • Ausgefüllte Antragsvordrucke (Formulare werden vom ArL Leine-Weser bereitgestellt)

Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.
Gebühr: kostenfrei

Anträge sind bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre einzureichen. Die Bewilligungsstelle kann weitere Antragsstichtage zulassen.


Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


  • eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern die genutzten Förderprogramme dies ebenfalls zulassen und andere Vorschriften, insbesondere EU-Beihilfevorschriften, dem nicht entgegenstehen

Internetseite der Bewilligungsstelle
Internetseite der Metropolregion

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung


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