Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/ Adressen der Zulassungsstellen mit Nebenstellen

Wichtige Hinweise

  • Es können keine Zulassungen mehr vorgenommen werden, wenn Kfz-Steuerrückstände beim Zoll (ehemals Finanzamt) bestehen.
  • Seit dem 01.03.2007 können Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz vorgenommen werden. 

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für die einzelnen Vorgänge in der Zulassungsstelle benötigen, entnehmen Sie bitte den unten stehenden Links.

außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges

Ausfuhrkennzeichen

Halterdaten ändern

Ummeldung des Fahrzeugs bei Umzug in den Landkreis Cuxhaven

Kurzzeitkennzeichen

Neuzulassung eines Fahrzeuges

Oldtimerkennzeichen

Rote Kennzeichen

Saisonkennzeichen

Zulassung von Elektrofahrzeugen «E«

Technische Änderung

Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel

Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person

Wunschkennzeichen

ZBI (Fahrzeugschein) - Verlust

ZBII (Fahrzeugbrief) - Verlust

Vordrucke

Bitte beachten Sie, dass sich der Vordruck der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer aufgrund der Änderung von Kontonummer und Bankleitzahl zu IBAN und BIC geändert hat. NUR mit dem korrekt ausgefüllten Formular "SEPA-Lastschriftmandat" kann ihr Vorgang bearbeitet werden!  

Das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer muss von der Antragstellerin/ vom Antragsteller unterschrieben sein. Die Unterschriftsbefugnis kann nicht per Vollmacht übertragen werden.

Antragstellung für Kunden mit Checkliste

Einverständniserklärung für Vereinigungen (Gbr)

Verlusterklärung ZB I - Fahrzeugschein

Vollmacht - allgemein

Vollmacht - Minderjährige

Steuerbefreiungen / Steuervergünstigungen

allgemeiner Antrag auf Steuervergünstigung

Steuerbefreiung grünes Kennzeichen

Steuervergünstigung Anhängerzuschlag

Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung

Anfallende Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Lage des Einzelfalles des Zulassungsvorganges.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Kfz, Auto anmelden, Motorrad, Wohnwagen, Anhänger, Zulassung