Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst


Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung


Pflegekinder, Zuschüsse, Einmalige Beihilfe, Jugendamt