Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg.

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag


Untere Wasserbehörde


- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in

- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes


Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Es entstehen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Errichtungskosten.


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz