Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde gestohlen, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises ist notwendig.

Zudem muss ein neuer Personalausweises beantragt werden. Hier ist es aber ratsam, noch einige Tage damit zu warten, falls der verloren gegangene Personalausweis doch noch wieder auftauchen sollte. Ein neu beantragter Personalausweis kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Wenn der verlustig gegangene Personalausweis nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.


Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.



Bei Verlustmeldung
Gebühr: kostenfrei

Die Meldung muss umgehend erfolgen.


Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Für die Beantragung eines neuen und vorläufigen Personalausweises muss ein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden. Die Gebühren sind zurzeit mit EC-Karte zu entrichten.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Verlustanzeige, 3000471