Ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und -männer leisten unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Damit ihnen aus ihrem Engagement kein finanzieller Nachteil entsteht, können Feuerwehrmitglieder der Stadt Dinklage – oder deren Arbeitgeber – eine Verdienstausfallzahlung beantragen.

 

Wer kann den Verdienstausfall beantragen

  •         Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
      Der Antrag wird in der Regel vom Arbeitgeber gestellt, um den entstandenen Lohnausfall zu kompensieren

 

  •        Selbstständige:
     Sie können den Antrag direkt bei der Stadt Dinklage einreichen und ihren entgangenen Verdienst geltend machen

 

Diese Zahlung gleicht den Einkommensverlust aus, der entsteht, wenn Feuerwehrangehörige während ihrer regulären Arbeitszeit für Einsätze, Übungen oder die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen freigestellt werden.

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