Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist

 

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

 

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

 

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

Sie können die Abschriften aus dem Geburtenregister online mit integrierter Bezahlfunktion bestellen. Hierbei können Sie auch auswählen, ob die Urkunde zugeschickt werden soll oder Sie diese im Standesamt der Stadt Dinklage abholen möchten. 

 

Sollte die Online-Bestellung aus einem Grund nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden. Hierbei muss die Urkunde vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

 

Hinweis: 

Im Standesamt können nur Urkunden angefordert werden, die noch nicht an das Staatsarchiv in Oldenburg gegeben worden sind. Im Standesamt werden Geburtenregister 110 Jahre aufbewahrt. Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor benötigt werden, dann richten Sie ihre Anfrage bitte an das Staatsarchiv in Oldenburg.

 

 


Abschriften aus dem Geburtenregister können von folgenden Personen beantragt werden: 

  • beurkundete Person
  • Ehegattin/Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
  • Kind 
  • Enkelkind
  • Mutter/Vater
  • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)

Für die Ausstellung von Abschriften aus dem Geburtenregister ist jeweils das Standesamt zuständig, in dessen Ort das Kind geboren wurde. 

 

 

Demnach wenden Sie sich bitte lediglich dann an das Standesamt der Stadt Dinklage, wenn die Person, für die die Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden soll, auch in Dinklage geboren wurde.


Für die Ausstellung einer Abschrift aus dem Geburtenregister werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt.

 

Es sollte jedoch bei Abholung ein Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung vorgezeigt werden können. 


Eine Abschrift aus dem Geburtenregister kostet 15 Euro. Für jede weitere gleichzeitg davon und inhaltsgleiche ausgefertigte Urkunde beträgt der Preis weitere 7,50 Euro.

 

Sollten Sie die Abschrift aus dem Geburtenregister für Rentenzwecke benötigten, so ist diese Leistung gebührenfrei. Duese Urkunden werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.

 

Die zu entrichtenden Gebühren können Sie bei Abholung im Standesamt mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

 

Sofern Sie eine Urkunde online anfordern, so sind diese vorab zu bezhalen. Hierfür stehen Ihnen bei der Bestellung verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung.


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