Kindergeld erhalten Sie ab der Geburt bis (mindestens) zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.

 

Kindergeld für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben:

 

Seit 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt.

 

Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann ab Januar 2007 längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden. Dies galt erstmalig für nach dem 01.01.1983 geborene Kinder. Kinder, die sich in der Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) befinden, erhalten grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld.

 

Für ein behindertes Kind wird weiter Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Altersgrenze gezahlt, vorausgesetzt die Behinderung lag schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres vor.

 

Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Ehepartnerin/der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.

 

Kinder im Haushalt, Haushaltsbescheinigung, Kindergeld Auszahlung