Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

 

Die Höhe des Kinderzuschlages ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder. Die Höhe des Kinderzuschlages wird jährlich dynamisiert/angepasst.

 

Bezieher von Kinderzuschlag können zusätzlich für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten und müssen keine Kita-Gebühren mehr zahlen.

 

Der Kinderzuschlag ist gegenüber den Leistungen nach dem SGB II eine vorrangige Leistung.

 

Alle weiteren Informationen wie z.B. Merkblätter, Antragsvordrucke, Antragspaket, Ansprechpartner vor Ort,den KiZ-Lotsen, mit denen man prüfen kann, ob ein Anspruch in Betracht kommen könnte und zur Online-Beantragung sind im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit .


Weitere Informationen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Kinderzuschlag Zahlung