Dienstleistung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
                
            Geltungsdauer:
            10 Jahre
        
    
                            
                    Welche Gebühren fallen an?
                    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: EUR 37,50
                            
    Gebühr: EUR 37,50
                    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 59,50
                            
    Gebühr: EUR 59,50
                    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: EUR 70,00
                            
    Gebühr: EUR 70,00
                    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 92,00
                            
                            
                    Gebühr: EUR 92,00
Bearbeitungsdauer
                
            Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
        
    
                            
                    Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
 - aktueller Reisepass
 
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Schlagwörter
            Ferien, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Reisepass, Ausweis, Urlaub, Reisepaß, Identifikation