Dienstleistung
Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
 - Abgabe des Hundes
 - Tod des Hundes
 - Verlust des Hundes
 - Wegzug des Hundehalters
 
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
 Gleichzeitig ist eine 
 Abmeldung beim zentralen Hunderegister
  notwendig.
 
   
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
 
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Anträge / Formulare
            
                                                                                    
                Hundehaltung Anmeldung/Abmeldung
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An-/Abmeldung eines Hundes
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Schlagwörter
            Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Tierhaltung