Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.


Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer mehrsprachigen Geburtsurkunde beantragt, verringert sich die Gebühr ab dem zweiten Exemplar um die Hälfte.

Bei Beantragung einer Geburtsurkunde beim Standesamt I in Berlin wird eine Prüfgebühr von 30 Euro fällig. Diese ist nicht erfolgsorientiert.


Gebühr: EUR 12,00

Hierzu können keine Angaben gemacht werden.


Standesamt I in Berlin


Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).


Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Bei persönlicher Vorsprache einen Personalausweis oder Reisepass

bei Beantragung durch eine vertretende Person:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
  • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person

Bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.


Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden.

Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.


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