Dienstleistung
Schulentwicklungsplanung
Die Schulentwicklungsplanung bildet die planerische Grundlage für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots im Landkreis. Ziel ist die Festlegung der Schulstandorte und Schulgrößen mit ihren Einzugsbereichen sowie deren Fortentwicklung und der dort vorgesehenen Bildungsangebote.
Der Schulentwicklungsplan besteht aus dem mittelfristigen und dem langfristigen Zielplan mit einer Beschreibung und Darstellung des angestrebten Entwicklungsstandes nach 7 Jahre bzw. nach 14 Jahren. Der Schulentwicklungsplan bildet die Grundlage für alle politischen Entscheidungen im Landkreis.
Bei der Aufstellung oder Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes werden u. a. die kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städte sowie der Kreiselternrat, Kreisschülerrat, Gemeindeelternräte und Gemeindeschülerräte beteiligt. Neben den benachbarten Landkreisen und der Schulbehörde sind weitere Behörden zu beteiligen sowie im Bereich des berufsbildenden Schulwesens die örtlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Ein Einsichtsrecht in die Pläne besteht für jedermann.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.