Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieterinnen und Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel haben, dürfen für ihr legales Glücksspielangebot werben. Hinsichtlich der Art und Weise, wie geworben werden darf, bestehen ebenfalls Einschränkungen:

Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, dass Spielerinnen und Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.

In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.

Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist es nicht zulässig, auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis auszustrahlen.

Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass ein legaler Glücksspielanbieter oder eine legale Glücksspielanbieterin gegen diese Vorgaben verstößt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Sie können auch melden, wenn Sie Hinweise darauf haben, dass eine Person für illegales Glücksspiel wirbt. Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker sowie virtuelle Automatenspiele.


Es fallen keine Kosten an.


Die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 8 Wochen.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Sie haben nachvollziehbare Hinweise auf unzulässige Glücksspielwerbung.


Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Werbung bei erlaubtem oder unerlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.

Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.

Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.

Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.


Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.

In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst inhaltlich zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.


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