Dienstleistung
Mobile-ICT-Karte beantragen
Die mobile ICT-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel, den Sie als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee beantragen können, wenn Sie bereits eine ICT-Karte aus einem anderen EU-Land besitzen.
Mit der mobilen ICT-Karte können Sie so für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Voraussetzungen
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Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig.
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Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.
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Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört.
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Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an.
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Der Transfer dauert länger als 90 Tage.
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Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
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Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
erforderliche Unterlagen
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Vollständiger Antrag
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ICT-Karte eines anderen EU-Landes
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Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz)
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Meldebestätigung
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Biometrisches Lichtbild
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Arbeitsvertrag
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Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen
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Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um einen unternehmensinternen Transfer innerhalb derselben Unternehmensgruppe handelt
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Nachweis der Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass weitere erforderliche Unterlagen hinzukommen können.
Verfahrensablauf
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Sie beantragen die mobile ICT-Karte bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
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Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
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Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
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Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
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Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
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Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
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Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
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Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Hinweise (Besonderheiten)
"ICT" steht für "Intra-Corporate Transfer", also eine unternehmensinterne Versetzung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19b AufenthG
Rechtsbehelf
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Widerspruch
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Klage vor dem Verwaltungsgericht