Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.



Gebühr: kostenfrei

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.


Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.


Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.


  • Klage beim Verwaltungsgericht