Dienstleistung
Religionsunterricht abmelden
Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen. Er bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit Glauben, Religion, Traditionen und Werten auseinanderzusetzen.
Wenn Sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchten, können Sie sich abmelden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten.
Nach der Abmeldung nehmen Sie am Unterricht im Fach Werte und Normen teil. Dieses Fach behandelt grundlegende ethische und gesellschaftliche Fragestellungen unabhängig von einer religiösen Ausrichtung und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung soll in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihrer Schule.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel kurzfristig durch die Schule.
Ansprechpunkt
Zuständig ist Ihre Schule.
Zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Schule.
Voraussetzungen
- Die Abmeldung muss schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten.
- Ab dem 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler die Abmeldung selbst erklären.
erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Erklärung zur Abmeldung vom Religionsunterricht
Verfahrensablauf
- Sie erklären schriftlich, dass Sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchten.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Erklärung durch die Erziehungsberechtigten.
- Ab dem 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler die Abmeldung selbst vornehmen.
- Die Erklärung wird bei der Schule eingereicht.
- Die Schule bestätigt die Abmeldung und organisiert die Teilnahme am Unterricht Werte und Normen.
Rechtsbehelf
Nähere Informationen zu möglichen Rechtsbehelfen erhalten Sie bei Ihrer Schule.