Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Kita-Kosten nach Ihrem Einkommen.

Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können – ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung der Kita-Kosten beantragen. Ist der Antrag erfolgreich, werden Ihnen die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen.


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Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.


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  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht zahlen.

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