Dienstleistung
Kircheneintritt: Erklärung
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
                
            Gebühr:
            kostenfrei
        
                            
                            
                    Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
 - soweit vorhanden: Taufbescheinigung
 - für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
 
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.