Dienstleistung
Notfallrettung Sicherstellung
Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Träger. Sollten Sie einen Notfall haben oder sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden, wenden Sie sich unverzüglich an die 112.
Welche Gebühren fallen an?
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen, die jedoch regelhaft durch die Krankenversicherung getragen werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
- beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
Voraussetzungen
- Träger. Sollten Sie einen Notfall haben oder sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden, wenden Sie sich unverzüglich an die 112.