Hundesteuer An- und Abmeldung

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Ansprechpartner
Ursula Rolfes

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Bei Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugegeben werden. Wurde der Hund eingeschläfert, ist eine Euthanasiebescheinigung vorzulegen.Darüber hinaus ist eine Abmeldung im Hunderegister Niedersachsen erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Der Hund muss binnen einer Woche nach dem Ereignis (Tod, Wegzug etc.) abgemeldet werden. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgemeldet wurde.


Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.


Darüber hinaus ist eine Abmeldung im Hunderegister Niedersachsen erforderlich.


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