Hundesteuer An- und Abmeldung

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Ansprechpartner
Ursula Rolfes

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund an-/ bzw. abzumelden.

 

Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Lohne geregelt:

 

Voraussetzungen für die Anmeldepflicht sind:

 

·     Der Hund muss mehr als drei Monate alt sein und im Stadtgebiet der Stadt Lohne gehalten werden.

 

·     Die Steuerpflicht tritt ebenfalls ein, wenn der Hund in Pflege oder Verwahrung genommen oder auf Probe oder für das Anlernen gehalten wird und einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

 

Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

 

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgemeldet wird.

 

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

·     Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.

 

·     Hunde, die älter als sechs Monate sind, sind durch einen Chip (Transponder) zu kennzeichnen.

 

·     Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

·     Hunde sind vor Vollendung des siebten Lebensmonats im Hunderegister Niedersachsen anzumelden.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.


Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

 

  • für den ersten Hund 40,00 €
  • für den zweiten Hund 60,00 €
  • für jeden weiteren Hund 75,00 €

Die Steuer wird vierteljährlich oder auf Antrag jährlich fällig.

Für die Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister wird eine Gebühr von 14,90 Eur fällig.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Diese Marke sollte am Halsband des Hundes befestigt werden.

 

Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter muss die erforderliche Sachkunde besitzen (sog. Hundeführerschein). Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Eine Liste über anerkannte Personen / Stellen im Landkreis Vechta für die Abnahme von Sachkundeprüfungen finden Sie hier:

 


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