Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Einrichtung
Bürgerbüro / Einwohnermeldamt
Adresse
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Schlagwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz
Leistungsbeschreibung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Schlagwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz