Abmeldung einer Nebenwohnung

Zum Formular

Leistungsbeschreibung

Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Häufig gestellte Fragen

Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.


Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.


Abmeldung eines Nebenwohnsitzes, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz