Identitätsbereich

Antrag auf einen Untersuchungsberechtigungsschein



Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.

Nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einmalig einen entsprechenden Untersuchungsberchtigungsschein ausstellen lassen. Auf der Grundlage des Untersuchungsberechtigngsscheines rechnet die Ärztin oder der Arzt die Kosten direkt mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ab.
 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.