Dienstleistung
Fundbüro
Wichtigste Merkmale
Wertgegenstand gefunden?
Gegenstände im Wert von über 10 Euro müssen beim Fundbüro gemeldet werden. Mit dem digitalen Fundservice können Sie den Fund einfach online anzeigen. Notwendig sind Angaben zu Fundort, -zeit, dem Gegenstand sowie Ihren Kontaktdaten – wichtig für möglichen Finderlohn oder einen späteren Eigentumsanspruch.
Wertgegenstand verloren?
Über untenstehenden Online-Service kann live eingesehen werden, welche Gegenstände bei der Stadt Vechta (z.B. auf dem Stoppelmarkt) abgegeben wurden. Alternativ kann eine Online-Verlustanzeige gestellt werden.
Einrichtung
Gewerbe- und Fundamt
Burgstraße 6
49377 Vechta
Montag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Vorteile
- bei Such-Recherchen profitieren Nutzer von Fundmeldungen anderer Bürger
- Bürger können auf Daten aller Fundbüros des Verbundes zugreifen
- Suchanfragen können somit auch in Diepholz, Goldenstedt und Neuenkirchen-Vörden gestellt werden
Voraussetzungen
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Schlagwörter
Fundbüro, Fund, Verlust, verloren, suchen, gefunden, Finder
Vorteile
- bei Such-Recherchen profitieren Nutzer von Fundmeldungen anderer Bürger
- Bürger können auf Daten aller Fundbüros des Verbundes zugreifen
- Suchanfragen können somit auch in Diepholz, Goldenstedt und Neuenkirchen-Vörden gestellt werden
Voraussetzungen
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.