Antrag Familienzuschuss


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Einkommenserklärung der Haushaltsangehörigen


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Richtlinie Wohnbauförderung ab dem 01.01.2024


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Ansprechpartner


Frau Kristin Reinke

Das Ziel der freiwilligen Wohnbauförderung der Stadt Vechta ist es, bedarfsgerechten, leistbaren und qualitativen Wohnraum im Stadtgebiet Vechta zu fördern. Dazu unterstützt die Stadt Vechta mit ihrer Wohnbauförderung den Kauf oder Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Personen oder Paare, die erstmals Wohneigentum erwerben und dort selbst innerhalb eines Jahres einziehen. Dabei gilt:

  • Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin (oder deren Partner) muss Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie im Gebiet der Stadt Vechta sein.
  • Das Gesamteinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    Diese Grenze ergibt sich aus § 3 des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWoFG), erhöht um 40 %.
  • Grundlage für die Einkommensprüfung ist das Einkommen des Vorjahres vor Bezug der Immobilie.
  • Der Antrag ist bis zum 31.12. des Folgejahres nach Einzug eingegangen sein.

 

Höhe der Förderung

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Familiengröße ab:

  • Alleinstehende, Alleinerziehende oder Paare einmalig 3.000 €.
  • Für jedes minderjährige Kind, das mit im Haushalt lebt zusätzlich 3.000 €.
  • Auch Kinder, die innerhalb von 10 Jahren nach dem Einzug geboren werden, werden berücksichtigt.

 

Weitere Informationen

Bei Fragen – auch zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten der NBank (Niedersächsische Förderbank) – wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Vechta.

 

Häufig gestellte Fragen

Wohnbau, Förderung, Wohnraum, wohnen, Eigenheim, Haus, Zuwendung, Antrag, Zuschuss, Familienzuschuss