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Einkommenserklärung


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Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsschein


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Einkommenserklärung der Haushaltsangehörigen


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Mo – Fr. 9:00 bis 12:30 Uhr.

Ansprechpartner


Frau Kristin Reinke

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung mit Mietpreisbindung zu mieten. Diese Sozialwohnungen sind speziell für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen.

Der Schein wird von Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgestellt und ist in Niedersachsen in der Regel ein Jahr gültig.

Zuständig für die Gemeinden und Städte Bakum, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf, Lohne (Oldenburg), Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld (Oldenburg) und Visbek ist der Landkreis, für die Stadt Vechta das Rathaus.

 

Wichtig zu wissen

Der WBS garantiert keine Wohnung, sondern ermöglicht Ihnen lediglich, sich auf entsprechende Angebote zu bewerben. Ob Sie eine passende Wohnung finden, hängt vom Wohnungsmarkt vor Ort ab.

 

Wer kann einen WBS erhalten?

Ein WBS richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen. Entscheidend ist Ihr jährliches Haushaltsnettoeinkommen. Also das Nettoeinkommen aller, die mit Ihnen dort zusammen wohnen.

Zum 1. März 2025 wurden die Einkommensgrenzen in Niedersachsen angehoben. Seitdem gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • 1 Person: bis 21.250 €
  • 2 Personen: bis 28.750 €
  • jede weitere Person: + 3.750 €
  • zusätzlich pro Kind unter 18 Jahren: + 3.750 €

Wohnungsgröße

Mit einem WBS können Sie nur Wohnungen beziehen, die die angemessen geltende Wohnfläche nicht überschreiten. Richtwerte sind:

  • 1 Person: bis 50 m²
  • 2 Personen: bis 60 m²
  • 3 Personen: bis 75 m²
  • 4 Personen: bis 85 m²
  • pro weitere Person: + 10 m²

Für Alleinerziehende erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um bis zu 10 m².

Häufig gestellte Fragen

Für die Antragstellung wird eine Gebühr von 18 Euro erhoben – auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme.


Anhand von Beispielen lässt sich verdeutlichen, bis zu welchem Einkommen ein Anspruch möglich ist.

  • Anhand von Beispielen lässt sich leichter verdeutlichen, bis zu welchem Einkommen ein Anspruch möglich ist.

     

    Einkommensgrenze NWoFG

    geschätztes maximales Brutto-Jahreseinkommen eines Alleinverdieners

    Familie mit 1 Kind oder
    4 erwachsene Personen

    36.250 €

    53.015 €

    Familie mit 2 Kindern

    43.750 €

    63.730 €

    Familie mit 3 Kindern

    51.250 €

    74.444

    Alleinerziehende(r) mit 2 Kindern

    36.250 €

    58.372

    Alleinerziehende(r) mit 3 Kindern

    43.750 €

    69.087


Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.


Wohnberechtigung, Förderung, Wohnung, Sozialwohnung