Dienstleistung
Zuschuss für Büchereien sowie Musikvereine und Chöre
Wichtigste Merkmale
Mit diesem Online-Antrag können die vom Stadtrat festgelegten zuschussberechtigten Büchereien, Musikvereine und Chöre ihren jährlichen Zuschuss beantragen.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach den vom Stadtrat beschlossenen Förderrichtlinien. Je nach Art der Einrichtung erfolgt die Berechnung auf Grundlage eines festgelegten Einheitsbetrags oder eines festen Sockelbetrags mit zusätzlichen Berechnungsgrundlagen. Für Musikvereine und Chöre setzt sich der Zuschuss in der Regel aus einem Sockelbetrag sowie einem Betrag je aktivem Mitglied zusammen. Für Büchereien wird der Zuschuss anhand eines Sockelbetrags und der Anzahl der im Förderzeitraum ausgeliehenen Medien ermittelt.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die angegebenen Daten dienen ausschließlich der Prüfung Ihres Antrags und der Ermittlung der Zuschusshöhe. Gegebenenfalls können ergänzende Nachweise angefordert werden.
Nach Eingang des Antrags erfolgt die Prüfung durch die Verwaltung. Über die Bewilligung und die Höhe des Zuschusses werden Sie anschließend informiert.
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