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SEPA Lastschriftmandat Gewerbesteuer


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Bitte geben Sie ihr SEPA-Mandat vorzugsweise online ab.

Die SEPA-Lastschrift ist ein standardisiertes Zahlungsinstrument im Rahmen des Single Euro Payments Area (SEPA)-Systems, das darauf abzielt, den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb des Euro-Währungsgebiets zu vereinheitlichen. Diese Lastschrift ermöglicht es einem Zahlungsempfänger, von einem Zahlungspflichtigen wiederkehrende Zahlungen einzuziehen, indem er eine autorisierte Forderung auf dessen Bankkonto stellt.

 

Die SEPA-Lastschrift bietet den beteiligten Parteien, insbesondere Unternehmen und Verbrauchern, eine effiziente und kostengünstige Methode für wiederkehrende Zahlungen, wie zum Beispiel Mietzahlungen, Abonnementgebühren oder periodische Servicegebühren. Durch die Harmonisierung der Lastschriftverfahren innerhalb des SEPA-Raums wird die Komplexität von grenzüberschreitenden Zahlungen reduziert und ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen.

 

Die Nutzung der SEPA-Lastschrift setzt voraus, dass der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Mandatserteilung erteilt, die die autorisierte Abbuchung regelt. Dieses Mandat ermöglicht dem Zahlungsempfänger, die Forderung in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuziehen. Die SEPA-Lastschrift fördert somit die Vereinfachung und Effizienz im elektronischen Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums.

 

Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer abgeben wollen, nutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen Online-Dienst auf der rechten Seite. Bei der Erteilung eines Mandats für die Gewerbesteuer ist eine Identifizierung mittels Unternehmenskonto oder BundID erforderlich. 

 

Häufig gestellte Fragen

Der bargeldlose Zahlungsverkehr fördert die Kassensicherheit. Sie gehören bei uns zu dem Personenkreis, der die fälligen Steuer- und Abgabenbeträge überweist oder per Dauerauftrag bezahlt. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, uns ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Konto zu erteilen?

Sie hätten dabei folgende Vorteile:

  • Es ist nicht mehr nötig, dass Sie sich die Fälligkeitstermine vormerken.
  • Sie sparen Zeit durch Wegfall der Wege zur Bank.
  • Sie können jederzeit die abgebuchten Beträge mit Ihrem Steuerbescheid vergleichen.
  • Es werden nur die Beträge eingezogen, die auch fällig sind.
  • Es entstehen keine Säumniszuschläge und sonstige Kosten.
  • Bei Unstimmigkeiten können Sie innerhalb einer Frist von 8 Wochen den eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen.

Für die Erteilung eines SEPA-Mandats benötigen Sie keine Ausweisfunktion. Bitte halten Sie für die Grundsteuer und die Hundesteuer Ihr Kassenzeichen bereit. Das Kassenzeichen finden Sie auf dem Bescheid, den Ihnen die Stadt Vechta zugesandt hat.

 

Gewerbesteuer:

Um das SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer online erteilen zu können, müssen Sie sich online ausweisen können. Dies ist über die Elster-Bescheinigung, das Unternehmenskonto oder die Online-Ausweisfunktion möglich.


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