Dienstleistung
Anforderung Geburtsurkunde
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 50,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 5,00
Rechtsgrundlage
§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Sind Sie sicher, dass Sie einen Fehler auf dieser Seite melden möchten?