Eine Auskunftssperre wird in besonders begründeten Fällen im Melderegister eingetragen. Mit ihr wird verhindert, dass Melderegisterauskünfte an private Dritte ohne Begründung und weitere Prüfung erteilt werden.

Wenn eine Person glaubhaft macht, dass bei  einer Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen  entstehen könnte, kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Eine Auskunftssperre soll den Betroffenen vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Auskunftserteilung entstehen könnten.

Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung dieser Auskunftssperre vorliegen, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die von der Antragstellerin oder von dem Antragsteller gemachten Angaben sind durch geeignete Nachweise wie zum Beispiel Polizeiprotokolle oder ärztliche Atteste bei der Antragstellung zu belegen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.


Online

Um über den obenstehenden Link online eine Auskunftssperre zu beantragen, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen. Sie müssen sich lediglich durch den Antrag klicken und eine ausführliche Begründung für eine Auskunftssperre hinterlegen.

Vor Ort

  • Ausgefülltes Formular
  • Unterlagen für die Begründung des Antrages
  • Personalausweis/Reisepass zur Identifikation

Es fallen keine Gebühren an.


Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.


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