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Informationsmaterial Baugrundstücke Deindrup

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Informationsmaterial Baugrundstücke Jans-Döpe

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Informationsmaterial Baugrundstücke Mühlendamm

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Ansprechpartner
Frau Doris Rehling

Wohnbaugrundstücke der Stadt Vechta

 

Die Stadt Vechta bietet insgesamt 17 Wohnbaugrundstücke in drei Baugebieten an. Am Montag (3. Juni) startet das Bewerbungsverfahren für die Bauplätze in Langförden-Nord (westlich der Straße Mühlendamm), Deindrup (Zum Borgfeld/Am Wiehbusch) und Langförden (Jans Döpe). Bis zum 28. Juli können sich Interessierte online bewerben.

 

Die Grundstücke werden nach den vom Rat der Stadt Vechta beschlossenen Kriterien zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke vergeben.

 

Weiterführende Informationen zum Bauen in der Stadt Vechta finden Sie hier. Dort können die Bewerbungsunterlagen auch heruntergeladen, handschriftlich ausgefüllt und per Post oder persönlich eingereicht werden (siehe unten).

 

 

 

Häufig gestellte Fragen

 

Ihre zuständige Mitarbeiterin bei der Stadt Vechta:

Frau Rehling

Tel.: 04441/886-2303

E.Mail: doris.rehling@vechta.de


Um sich auf ein Grundstück bewerben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese hat der Rat der Stadt Vechta in den Kriterien zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke festgelegt.

Demnach werden Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser ausschließlich an Interessierte vergeben,

  • die einen Arbeitsplatz in Vechta haben
    oder
  • seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Vechta gemeldet sind
    oder
  • mindestens drei Jahre ununterbrochen gemeldet waren.
Nur eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt werden.

Gelockert hat der Rat der Stadt Vechta die Vergabekriterien in zwei Punkten: Käuferinnen und Käufer sowie Erbbauberechtigte haben jetzt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an zwei Jahre Zeit, das Grundstück zu bebauen (bisher ein Jahr). Und: Wer bereits ein Eigenheim besitzt, muss es nun innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss verkaufen. Bisher hatte man sechs Monate Zeit.

Hintergrund: Es sollen laut Vergabekriterien Personen bevorzugt werden, die „keinen zu Wohnzwecken nutzbaren Grundbesitz in Form von Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern in der Stadt Vechta“ haben. Es sei denn, der Grundbesitz wird innerhalb der nun verlängerten Frist verkauft.

Die beiden Änderungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. April 2024 beschlossen.


Bei der Vermarktung werden die Bewerberinnen und Bewerber in Gruppen aufgeteilt. Die Vergabe erfolgt – mit Ausnahme der Gruppe 1 –   durch ein Losverfahren (ohne Notar). Pro Wohngebiet wird dem Ratsbeschluss zufolge eine Gruppe 1 mit einem Anteil von 15 Prozent der Baugrundstücke für Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Vechta und Langförden sowie zur Standortsicherung heimischer Betriebe gebildet. Sollte es in dieser Gruppe mehr Bewerbungen als Baugrundstücke geben, wird der Verwaltungsausschuss über die Vergabe der Grundstücke entscheiden. Die nicht berücksichtigten Bewerber dieser Gruppe werden zusätzlich in die Gruppe 6 aufgenommen. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Vechta und Langförden ist eine Mitgliedschaft von mindestens drei Jahren.

Aufteilung der Bewerberinnen und Bewerber in Gruppen
Gruppe 1

Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Vechta und Langförden sowie Standortsicherung heimischer Betriebe.

Gruppe 2

Bewerber, die mit einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) bzw. mit Personen, die der Pflege bedürfen, in einem Haus bzw. Haushalt leben.

Gruppe 3

Bewerber mit nicht ausreichendem Wohnraum; hier sind die Kriterien des sozialen Wohnungsbaus anzuwenden.

Gruppe 4

Bewerber, die ihren Arbeitsplatz im Gebiet der Stadt Vechta haben und außerhalb wohnen.

Gruppe 5

Mehrfachbewerber; hierin enthalten sind Bewerbungen von Personen, die sich bereits mindestens zweimal vergeblich um ein Baugrundstück in den vorherigen Baugebieten beworben haben.

Gruppe 6

Alle übrigen Bewerber und die nicht berücksichtigten Bewerber der Gruppe 1.

Die Gruppe 1 erhält 15 Prozent der Baugrundstücke. Die Gruppen 2 bis 6 erhalten eine gleichmäßige Gewichtung.

Baugebiet Jans Döpe

Im Baugebiet an der Straße „Jans Döpe“ steht ein Baugrundstück zum Verkauf. Der Rat der Stadt Vechta hat einen Kaufpreis von 145 Euro pro Quadratmeter beschlossen.

Baugebiet Mühlendamm

Dort stehen insgesamt acht Baugrundstücke zur Verfügung. Die Grundstücke werden, voll erschlossen, für 110 Euro pro Quadratmeter angeboten.

Baugebiet Deindrup

Insgesamt stehen acht Grundstücke zur Verfügung. Der Kaufpreis für fünf dieser Grundstücke liegt unverändert bei 97 Euro pro Quadratmeter. Drei Grundstücke werden nach Erbbaurecht vergeben. Die genauen Abgabebedingungen werden im Einzelfall im Bewerbungsverfahren erläutert.

Zu allen festgelegten Kaufpreisen sind noch der Beitrag für die Wasserversorgung durch den Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverband, die Vermessungskosten sowie die Vertragsnebenkosten hinzuzurechnen.

Bauen, Grundstück, Baugrundstücke, Eigentum, Erwerb