Die Stadt Vechta sucht für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 Schöffinnen und Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Vechta. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich bis 31. März 2023 online bewerben.

 

Die Städte und Gemeinden im Kreis Vechta erstellen eigene Vorschlagslisten, die sie dem Amtsgericht mitteilen. Alle, die aktuell das Amt bereits bekleiden, werden gebeten der Stadtverwaltung ebenfalls über den oben stehenden Link mitzuteilen, ob sie eine weitere Wahlperiode zur Verfügung stehen.

 

In der Strafjustiz nehmen die Ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen eine wichtige Rolle wahr. Sie unterstützen die Berufsrichterinnen und -richter in den Verhandlungen am Amtsgericht Vechta bei der Urteilsfindung und haben das gleiche Stimmrecht wie der oder die Vorsitzende. Ihre Beteiligung stellt eine Rückbindung der Justiz zur Bevölkerung dar, in deren Namen die Urteile ergehen. 

 

Schöffinnen und Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr stehen die Wahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an. Der Rat der Stadt Vechta muss der Vorschlagsliste per Beschluss zustimmen. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. 

 

Ebenfalls finden in diesem Jahr die Wahlen der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen statt. Die Bewerbungen hierfür können ebenfalls unter dem obenstehenden Button "Bewerbung für das Jugendschöffenamt" online eingereicht werden. 

 

 

Hinweis: Um sich bei der Stadt Vechta für die Schöffenwahl zu bewerben, müssen Sie einen Wohnsitz in Vechta haben !!! Sollten Sie keinen Wohnsitz in Vechta haben, so melden Sie sich bitte bei Gemeinde Ihres Wohnsitzes.

Ansprechpartner

 

Fachdienst Bürger- und Ordnungsdienste

Stefan Bussmann

E-Mail: stefan.bussmann@vechta.de

Telefon: 04441 886 3201


Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zu

  • Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und
  • dürfen nicht älter als 69 Jahre alt sein.
  • Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
  • dürfen keine Vorstrafen haben oder
  • in der Justiz arbeiten.

Eine juristische Vor- bzw. Ausbildung ist nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen sollen ihre Lebenserfahrung und ihre Sicht der Dinge und Einstellungen in die Gerichtsprozesse einbringen, sie sollten vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst sein. 


Schöffe/in, Bewerbung, Amtsgericht