Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen Vergünstigungen unterschiedlicher Art.

 

Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller/-innen erfüllen:

  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens 2 Jahre und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Sie üben Ihr ehrenamtliches Engagement in der Stadt Vechta mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr aus.
  • Stichtage sind jeweils am 15.04. und 15.10. eines Jahres 
  • Sie erhalten für Ihre Tätigkeit keine Entschädigung, die über einen Auslagenersatz hinausgeht.

Hinweis: Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

 

Welche Vergünstigungen erhalten Inhaber der Ehrenamtskarte in Vechta?

  • Den günstigsten Tarif im Hallenwellen- und Freibad Vechta,
  • 50 % Ermäßigung bei der Nutzung der moobil+ Busse
  • 10 Euro Guthaben auf die Rabattkarte
  • 2 Std. kostenloses Parken in Vechta (gilt nicht in privaten Parkhäusern)
  • Vorgriffsrecht auf Veranstaltungen
  • Kostenfreie Benutzung des Stadtbusses
  • Vergünstigter Eintritt im Zeughausmuseum Vechta

Informationen über weitere Vergünstigungen in ganz Niedersachsen erhalten Sie hier

 

Fallen Gebühren an?

Nein. Die Beantragung und Ausstellung der Ehrenamtskarte ist gebührenfrei.

 

 

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