Dienstleistung
Einfache Melderegisterauskunft
Wichtigste Merkmale
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Einrichtung
Bürgerbüro
Burgstraße 6
49377 Vechta
Montag - Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat:
10.00 - 12.00 Uhr
jeden dritten Donnerstag im Monat:
8.00 - 18.00 Uhr
04441 886-0