Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Oster-, Sommer- und Herbstferien

Um Eltern im Vorfeld das Betreuungsproblem ihrer Kinder während der Ferien abzunehmen, bietet die Stadt Vechta ein Unterstützungsangebot in Form einer verlässlichen Schulferienbetreuung an. Den Eltern/Sorgeberechtigten soll so die Möglichkeit gegeben werden Familie und Beruf zu vereinbaren, damit sich die Familien in der Stadt wohlfühlen und die Kinder spannende und abwechslungsreiche Ferien genießen können.

Das Angebot richtet sich an Kinder im Grundschulalter von 5 bis 11 Jahren. Die Möglichkeit der Betreuung gilt vorrangig für Kinder von berufstätigen Eltern/Sorgeberechtigten aus der Stadt Vechta; darüber hinaus können auch Kinder von nicht berufstätigen Eltern/Sorgeberechtigten aufgenommen werden.


Die Ferienbetreuung findet in den Räumlichkeiten des Gulfhaus Vechta (Zitadelle 13) und der Grundschule Langförden statt.

 

Der Betreuungszeitraum stellt sich für den Standort Vechta in allen vollen Wochen der Oster-, Sommer- und Herbstferien dar. In Langförden findet das Angebot jeweils in der ersten Woche der Oster- und Herbstferien sowie in den ersten drei vollen Wochen der Sommerferien statt.

 

Die Stadt Vechta behält sich je nach Bedarf vor, auch in den Weihnachtsferien eine Betreuung anzubieten.

Der Betreuungszeitraum findet werktäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit von Montag bis Freitag von 07.30 bis 13.30 Uhr statt. Eine Anmeldung zur Ferienbetreuung ist aus organisatorischen Gründen nur wochenweise möglich.


Die Gestaltung des Angebots richtet sich nach Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten der altersbedingten Erfordernisse der Kinder. Dabei sollen bewegungs-, erlebnis- und lernorientierte sowie kreative Angebote ineinandergreifen und in strukturierter Form abwechseln und ergänzen (Ankunft, Begrüßungsrunde, Frühstück, Angebot und Verabschiedung). Es sollen mit den abwechslungsreichen Angeboten die motorischen, physischen, sozialen, emotionalen und intellektuellen Kompetenzen, ohne Leistungsdruck, gefördert werden.

Das Frühstück geben die Eltern ihren Kindern mit. Die gemeinsame Frühstücksrunde startet gegen 08.30 Uhr, nachdem alle Kinder eingetroffen sind.

Die Betreuung findet in einer Gruppe mit bis zu 20 Kindern statt. Die Stadt Vechta behält sich die Einrichtung weiterer Gruppen vor.

Die Eltern/Sorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Kind an dem Ganztagesausflug und an kleineren Ausflügen und Aktionen teilnehmen darf. Den Kindern wird frühzeitig mitgeteilt, was für die jeweilige Aktion mitzubringen ist.


Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen wochenweise und ist für mindestens eine Woche

möglich. Die Ferienbetreuung wird während der gesamten Sommer,- Herbst-, und Osterferien angeboten.

Die Anmeldung erfolgt über das Portal www.freizeit-vechta.de; eine vorherige kostenlose Registrierung ist erforderlich. Die Bezahlung kann entweder digital via E-Payment, oder im Gulfhaus mit EC Karte oder in bar bezahlt werden.


Die Kosten für die Teilnahme betragen pauschal 40,00 Euro pro Woche. Bei Onlineanmeldungen erfolgt eine Aufforderung zur digitalen Bezahlung. Sofern diese Möglichkeit nicht besteht, kann eine Anmeldung telefonisch im Gulfhaus unter 04441/886 7500 vorgenommen und nach Absprache in bar bezahlt werden. Die Zahlung ist im Vorfeld zu entrichten und gilt als verbindliche Anmeldung!


Sollten bis zum Anmeldeschluss für einzelne Wochen nicht genügend Anmeldungen vorliegen, behält sich die Stadt Vechta vor, für diese Wochen ggf. keine Betreuung anzubieten 


Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Personenberechtigten. Es wird deshalb empfohlen, soweit nicht vorhanden eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.


Die Aufsichtspflicht des Trägers der Betreuungsgruppe beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit dem Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind, spätestens mit Ende des täglichen Betreuungsangebotes.


Sofern das Kind die Betreuung aufgrund eines Krankheitsfalls nicht besuchen kann, ist eine vorherige telefonische Abmeldung im Gulfhaus (Tel: 04441/886 7500) zwingend erforderlich.

 

Treten Erkrankungen während der Betreuung auf, dürfen Kinder insbesondere in den nachfolgend genannten Fällen die Betreuungsgruppe nicht besuchen: Erbrechen, Durchfall, Fieber, schwere Erkältungskrankheiten o.ä. Bei Erkrankungen des Kindes oder eines Familienangehörigen an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut und Darm) muss den Betreuungskräften sofort
Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit – auch in der Familie – die Betreuungsgruppe wieder besuchen darf, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.


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