Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.

 

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet zu beantragen und zu bezahlen.

Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsvollmacht, nachgewiesen werden. Die Nachweise sind hochzuladen.

Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten.

Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ)

Inhalte des Gewerbezentralregisters auf den Seiten des Bundesamts für Justiz (BfJ)


Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen


  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • persönliche Antragstellung oder durch eine von Ihnen gesetzlich vertretende Person
  • Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
  • passendes Kartenlesegerät

  • für natürliche Personen:
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
  • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
  • für juristische Personen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung) mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
  • Auszug aus dem Handelsregister,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

Die Gebühr ist online zu bezahlen. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.

Gebühr: EUR 13,00

 


Gewerbeordnung (GewO)


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