Dienstleistung
Meldebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass die Online-Dienstleistung „Einfache Meldebescheinigung“ und „Erweiterte Meldebescheinigung“ aufgrund eines technischen Problems nicht zur Verfügung stehen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und entschuldigen uns für entstandenen Unannehmlichkeiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Meldebescheinigung weiterhin vor Ort zu beantragen.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)