Dienstleistung
Mitteilung über eine Baumaßnahme nach § 62 NBauO
Zusammen mit ihrem Entwurfsverfasser müssen Sie alle für die Beurteilung Ihres Vorhabens nötigen Bauunterlagen gem. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vorlegen.
Hierfür sind u.a. folgende Unterlagen notwendig
• Antragsformular
• Übersichtsplan im Maßstab 1:5000
• Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 inkl. Vermassung und Eintragung von Stellplätzen, ggf. notwendigen
Kinderspielplätzen und Baulasten, falls vorhanden
• Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten
• Geländeschnitt mit Darstellung der Straße als Bezugspunkt für die Gebäudehöhe
• Baubeschreibung mit allen notwendigen Angaben gem. Vordruck
• Ggf. Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
• Ggf. Nachweise des Brandschutzes und der Standsicherheit
• Berechnungen von Grundflächenzahl (GRZ I und GRZ II), Geschossflächenzahl (GFZ), umbautem Raum, Wohn- und
Nutzflächen, Brutto-Rohbaukosten, Anzahl der notwendigen Stellplätze, etc.
• sofern Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nötig sind, sind entsprechende Anträge einzureichen
• Erhebungsbogen über Bautätigkeit (http://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet)
Hinweis: für die Zulässigkeit eines Mitteilungsverfahrens, sind erforderliche Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen vorab zu beantragen.
Bitte achten Sie auf die richtige Bezeichnung der Dokumente entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (z.B. "01_Bauantrag_20210527_V1" oder "06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1").