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Sepa-Lastschrift-Mandat

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Sollten Sie Ihr SEPA-Mandat nicht online abgeben wollen/können, gelangen Sie hier zur Druckvorlage.

 

Die SEPA-Lastschrift ist ein standardisiertes Zahlungsinstrument im Rahmen des Single Euro Payments Area (SEPA)-Systems, das darauf abzielt, den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb des Euro-Währungsgebiets zu vereinheitlichen. Diese Lastschrift ermöglicht es einem Zahlungsempfänger, von einem Zahlungspflichtigen wiederkehrende Zahlungen einzuziehen, indem er eine autorisierte Forderung auf dessen Bankkonto stellt.

 

Die SEPA-Lastschrift bietet den beteiligten Parteien, insbesondere Unternehmen und Verbrauchern, eine effiziente und kostengünstige Methode für wiederkehrende Zahlungen, wie zum Beispiel Mietzahlungen, Abonnementgebühren oder periodische Servicegebühren. Durch die Harmonisierung der Lastschriftverfahren innerhalb des SEPA-Raums wird die Komplexität von grenzüberschreitenden Zahlungen reduziert und ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen.

 

Die Nutzung der SEPA-Lastschrift setzt voraus, dass der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Mandatserteilung erteilt, die die autorisierte Abbuchung regelt. Dieses Mandat ermöglicht dem Zahlungsempfänger, die Forderung in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuziehen. Die SEPA-Lastschrift fördert somit die Vereinfachung und Effizienz im elektronischen Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums.

 

Häufig gestellte Fragen

Der bargeldlose Zahlungsverkehr fördert die Kassensicherheit. Sie gehören bei uns zu dem Personenkreis, der die fälligen Steuer- und Abgabenbeträge überweist oder per Dauerauftrag bezahlt. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, uns ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Konto zu erteilen?

Sie hätten dabei folgende Vorteile:

  • Es ist nicht mehr nötig, dass Sie sich die Fälligkeitstermine vormerken.
  • Sie sparen Zeit durch Wegfall der Wege zur Bank.
  • Sie können jederzeit die abgebuchten Beträge mit Ihrem Steuerbescheid vergleichen.
  • Es werden nur die Beträge eingezogen, die auch fällig sind.
  • Es entstehen keine Säumniszuschläge und sonstige Kosten.
  • Bei Unstimmigkeiten können Sie innerhalb einer Frist von 8 Wochen den eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen.

Um das SEPA-Lastschriftmandat online erteilen zu können, müssen Sie sich online ausweisen können. Dies ist über die Elster-Bescheinigung oder durch einen Online-Ausweis möglich. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie jederzeit im Bürgerbüro freischalten lassen.

 

Sollten Sie das Mandat in Papierform erteilen wollen, finden Sie hier das notwendige Formular.


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