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Einrichtung
51.63 - Beistandschaft
Dienstleistungen
Beistandschaft
Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Unterhaltsansprüche eines Kindes feststellen und als Unterhaltspflicht beurkunden lassen
Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller