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Einrichtung

Gemeinde Barßel - Bildung und Teilhabe


E-Mail


info@barssel.de

Adresse

Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel

Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Fax

04499 8158

Telefon

04499 810

Dienstleistungen

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht

Förderung für Bildung bei jungen Erwachsenen, wenn laufender Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung


Stadt Vechta  Burgstraße 6, 49377 Vechta

Telefon: 04441 886 0         E-Mail: info@vechta.de

Öffnungszeiten Rathaus: Mo- Do: 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

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