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Einrichtung

Landkreis Helmstedt: 50.522 - Bildung und Teilhabe


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but@landkreis-helmstedt.de

Ansprechpartner


Frau Rybicki
Frau Faber
Frau Erdogdu
Frau Jerratsch-Hoffmann

Adresse

Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt

Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag geschlossen Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

Fax

+49 5351 121-2601

Telefon

+49 5351 121-1519

Telefon

+49 5351 121-2413

Telefon

+49 5351 121-1530

Dienstleistungen

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Förderung für Bildung bei jungen Erwachsenen, wenn laufender Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht

Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht


Stadt Vechta  Burgstraße 6, 49377 Vechta

Telefon: 04441 886 0         E-Mail: info@vechta.de

Öffnungszeiten Rathaus: Mo- Do: 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

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