Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt und anzeigepflichtig. Betriebe und Einrichtungen wie z.B. Supermärkte, Drogerien oder Reformhäuser müssen über die erforderliche Sachkenntnis verfügen und diese Tätigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.


Adresse
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Fax
04462 86-1504
Telefon
04462 86-1500

Adresse
Jahnstraße 4
26789 Leer
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.


Fax
0491 926-1140
Telefon
0491 926-1102

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-89555
Telefon
04431 85-510

Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-5349
Hinweis
Gesundheitsamt Aurich
Fax
04941 16-5399
Hinweis
Gesundheitsamt Norden
Telefon
04941 16-5300
Hinweis
Gesundheitsamt Aurich
Telefon
04941 16-5350
Hinweis
Gesundheitsamt Norden

Häufig gestellte Fragen

Die Anzeige hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.


Nachdem Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit angezeigt haben, dürfen Sie mit dem Einzelhandel beginnen.


Niedersachsen: Landkreise und kreisfreie Städte


Niedersachsen: Landkreise und kreisfreie Städte


  • Sie dürfen nur grundsätzlich nur mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Handel treiben, wenn mindestens eine anwesende Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
  • Der Nachweis der Sachkenntnis kann z.B. durch eine Prüfung bei der IHK oder ein Prüfungszeugnis bestimmter beruflicher Ausbildungen (z.B. Apothekerin oder Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, Drogistin oder Drogist) erbracht werden.
  • Der Nachweis der Sachkenntnis ist nicht notwendig, wenn freiverkäufliche Fertigarzneimittel abgegeben werden, die im Reisegewerbe abgegeben werden dürfen, zur Verhütung von Schwangerschaften oder von Geschlechtskrankheiten bestimmt sind, ausschließlich zum äußerlichen Gebrauch bestimmte Desinfektionsmittel oder Sauerstoff sind.

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der Sachkenntnis

  • Sie zeigen den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln an
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige
  • Nach erfolgter Anzeige können Sie mit dem Einzelhandel beginnen

Sofern Sie für die freiverkäuflichen Arzneimittel einen Versandhandel betreiben möchten, müssen Sie sich zusätzlich im Versandhandelsregister registrieren, da jeder Versandhändler von Arzneimitteln in der Europäischen Union dazu verpflichtet ist, auf seinen Websites das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zu verwenden. Es zeigt Verbrauchern, dass ein Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel über das Internet mit Humanarzneimitteln berechtigt ist. Auf den ersten Blick kann er den Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist.

Das Logo muss gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein. Der Klick führt zum Versandhandelsregister.