Dienstleistung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
04408 9213-96
04408 9213-50
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Ordnung
Am Markt 2
26655 Westerstede
04488 55-171
04488 55-210
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
05493 9871-99
05493 9871-0
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
04441 886-199
04441 886-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Vogtstraße 26
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
04403 604-444
04403 604-333
Einrichtung
Bürgerinfo / Meldeamt
Westvictorburer Straße 2
26624 Südbrookmerland
Geöffnet ist Ihr Rathaus:
Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren.
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter:
Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
04942 209-444
04942 209-0
Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 8981037
04441 8982601
Einrichtung
Einheitsgemeinde Dinklage, Stadt
Postfach 1120
49407 Dinklage
Am Markt 1
49413 Dinklage
04443 899-250
04443 899-0
Einrichtung
Einheitsgemeinde Holdorf
Große Straße 19
49451 Holdorf
05494 985-99
05494 985-0
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Fachdienst Ordnung und Sicherheit
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04489 73-80
04489 73-0
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Ordnungs- und Gewerbeamt
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04499 8158
04499 810
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Bürgerbüro
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30- 12:00 Uhr
Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Gewerbeangelegenheiten
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
04733 89-78
04733 89-32
Einrichtung
Gemeinde Bösel
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Sozialamt und Wohngeldstelle,
Am Kirchplatz 24
Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04494 89-10
04494 89-0
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Ordnungsamt
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04478 9484-26
04478 9484-15
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950100
04432 9500
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Ordnung und Asyl
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04405 939039
04405 916-0
Einrichtung
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Gewerbeamt
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
05434 88-38
05434 88-35
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04444 2009-77
04444 2009-11
04444 2009-12
Einrichtung
Gemeinde Hatten - Fachbereich Finanzservice
Einrichtung
Gemeinde Jemgum - Gewerbeamt
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Montag-Donnerstag
08:00–12:30
Sie benötigen einen Termin?
Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an.
Freitag
08:00–12:30
04958 9181-40
04958 9181-13
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
04472 8900-31
04472 8900-17
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr,
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
05957 9610-30
05957 9610-28
Einrichtung
Gemeinde Molbergen - Gewerbeamt
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
04475 949416
Einrichtung
Gemeinde Molbergen - Pass- und Meldewesen
Cloppenburger Straße 12
49696 Molbergen
Einrichtung
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen
Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.
Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
05069 800-91
05069 800-0
05069 800-42
05069 800-43
05069 800-46
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Bürgerbüro
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04498 940-200
04498 940-0
Einrichtung
Gemeinde Steinfeld (Oldenburg)
Am Rathausplatz 13
49439 Steinfeld (Oldenburg)
05492 86-37
05492 86-0
Einrichtung
Gemeinde Uplengen - Bürgerbüro
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Visbek - Ordnungs- und Gewerbeamt
Postfach 1160
49429 Visbek
Rathausplatz 1
49429 Visbek
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie melden Sie sich bitte vorab telefonisch an um einen Termin zu vereinbaren.
04445 8900-77
04445 8900-18
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wiefelstede - Ordnungsamt
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04402 965-199
04402 965-102
Einrichtung
Gewerbeamt
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-42
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
04971 206-44
Marlit Felderbauer - Ordnung und Gewerbe
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Am Markt 2
26655 Westerstede
Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Einrichtung
Sachgebiet Bürgeramt einschl. Wahlen
Sevelter Str. 8
49661 Cloppenburg
04471 185-108
04471 185-111
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Gewerbeamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04931 189929
04931 189927
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-26
04244 82-27
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Rathausstraße 14
26835 Hesel
Postfach 1254
26833 Hesel
04950 39-39
04950 39-0
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-24
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
04441 886-199
04441 886-0
Einrichtung
Öffentliche Ordnung und Wahlen
27793 Wildeshausen
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 13,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen
richtet sich die Zuständigkeit nach dem
Wohnsitz, bei juristischen Personen nach
dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, bei juristischen Personen nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
-
bei natürlichen Personen:
-
den Antrag persönlich stellen
- Vertretung durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der natürlichen Person
-
bei juristischen Personen:
-
der Antrag muss durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden.
Formulare
Formulare: nein, formloser Antrag: formloser Antrag
Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich
Onlineverfahren auf der Internetseite des BfJ
erforderliche Unterlagen
-
für natürliche Personen:
-
bei persönlicher Antragstellung:
Personalausweis
oder
Reisepass
,
-
bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des
Personalausweises
oder des
Reisepasses
,
-
bei elektronischer Antragstellung:
Personalausweis
oder
elektronischer Aufenthaltstitel
, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
-
für juristische Personen:
-
gültiger
Personalausweis
oder
Reisepass
des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
- Auszug aus dem Handelsregister,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz (siehe auch
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren
) oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
-
Für den Online-Antrag brauchen Sie:
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie ihn angefordert haben.
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
- Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- formloser schriftlicher Antrag
- Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Senden Sie den Antrag an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.
Schlagwörter
Bundeszentralregister, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Gewerbezentralregisterauskunft, Auskunft Gewerberegister, Gewerberecht, Gewerbe, Gewerbeanschriften Ermittlung, Gewerbeausübung, Konzessionen, Gewerbeauskunft, Gewerbezentralregister-Auskunft, Gewerbetreibende, Gewerbeordnung, Registerauskunft, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Einsicht gewähren, Gewerberegister, Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Gewerbezentralregisterauskunft, Auskunft Gewerberegister, Gewerberecht, Gewerbe, Gewerbeanschriften Ermittlung, Gewerbeausübung, Konzessionen, Gewerbeauskunft, Gewerbezentralregister-Auskunft, Gewerbetreibende, Gewerbeordnung, Registerauskunft, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Einsicht gewähren, Gewerberegister, Gewerbezentralregister
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, bei juristischen Personen nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, bei juristischen Personen nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
-
bei natürlichen Personen:
-
den Antrag persönlich stellen
- Vertretung durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der natürlichen Person
-
-
bei juristischen Personen:
-
der Antrag muss durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden.
-
Formulare
Formulare: nein, formloser Antrag: formloser Antrag
Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich
Onlineverfahren auf der Internetseite des BfJ
erforderliche Unterlagen
-
für natürliche Personen:
- bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass ,
- bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses ,
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel , jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
-
für juristische Personen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
- Auszug aus dem Handelsregister,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz (siehe auch Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren ) oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
-
Für den Online-Antrag brauchen Sie:
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie ihn angefordert haben.
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
- Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- formloser schriftlicher Antrag
- Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Senden Sie den Antrag an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
- Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
- Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.