Dienstleistung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
- Familienname,
- Vornamen oder
- deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
- Heirat
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
04408 9213-96
04408 9213-50
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
05493 9871-99
05493 9871-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
04971 206-39
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Sina von Esmarch
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2
26655 Westerstede
Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
04488 55-105
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2
26655 Westerstede
04488 55-55
04488 55-210
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
04403 604-444
04403 604-333
Einrichtung
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Einwohnermeldeamt
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04499 8158
04499 810
Einrichtung
Gemeinde Bunde - Bürgerbüro
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach 1251
26828 Bunde
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30- 12:00 Uhr
Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04953 809-12
04953 809-0
Einrichtung
Gemeinde Butjadingen - Meldewesen
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
04733 89-78
04733 89-31
Einrichtung
Gemeinde Bösel
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Sozialamt und Wohngeldstelle,
Am Kirchplatz 24
Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04494 89-10
04494 89-0
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Bürgerservice
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04478 9484-26
04478 9484-17
04478 9484-16
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04405 916-1149
04405 916-0
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
05434 88-38
05434 88-33
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04444 2009-77
04444 2009-11
04444 2009-12
Einrichtung
Gemeinde Jemgum - Einwohnermeldeamt
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Montag-Donnerstag
08:00–12:30
Sie benötigen einen Termin?
Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an.
Freitag
08:00–12:30
04958 9181-40
04958 9181-0
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
04472 8900-31
04472 8900-17
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
05957 9610-30
05957 9610-11
Einrichtung
Gemeinde Molbergen - Pass- und Meldewesen
Cloppenburger Straße 12
49696 Molbergen
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04475 9494-90
04475 9494-12
Einrichtung
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen
Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.
Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
05069 800-91
05069 800-42
05069 800-43
05069 800-46
05069 800-0
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Bürgerbüro
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Einrichtung
Gemeinde Rastede - Meldewesen
Sophienstraße 27
26180 Rastede
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
- jeden 2. / 4. Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
- Sozialamt: Mi. geschlossen; Do. 14.00 - 18.00 Uhr; alle anderen Öffnungszeiten wie oben;
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04498 940-200
04498 940-0
Einrichtung
Gemeinde Uplengen - Bürgerbüro
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04956 9117-33
04956 9117-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
04402 965-199
04402 965-132
04402 965-133
04402 965-136
04402 965-137
Einrichtung
Sachgebiet Bürgeramt einschl. Wahlen
Sevelter Str. 8
49661 Cloppenburg
04471 185-108
04471 185-111
Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit (32)
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Meldeamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04931 189929
04931 189927
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-26
04244 82-27
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste
Rathausstraße 14
26835 Hesel
Postfach 1254
26833 Hesel
04950 39-39
04950 39-0
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-22
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-292
04462 983
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Geltungsdauer:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 92,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 59,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 102,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 124,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 69,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 91,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr:
EUR 26,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr:
EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr:
EUR 31,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr:
EUR 44,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr:
EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr:
EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Ansprechpunkt
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Zuständige Stelle
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
-
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Heirat: Eheurkunde
- nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
-
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
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Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
- Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
Weiterführende Informationen
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Fotomustertafel auf der Internetseite der Bundesdruckerei
Schlagwörter
Reisepaß, Lebenspartnerschaft, Aufhebung, Nachname, Reisepass ändern wegen Scheidung, Namensänderung, Heirat, Änderung, Scheidung, Name
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 92,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 102,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 124,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 69,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 91,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 26,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 31,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 44,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr: EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Ansprechpunkt
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Zuständige Stelle
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
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Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Heirat: Eheurkunde
- nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
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Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
- Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
Weiterführende Informationen
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Fotomustertafel auf der Internetseite der Bundesdruckerei