Dienstleistung
Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Damit können Sie sich bei digitalen Behördengängen oder Online-Diensten sicher ausweisen.
Wenn sich Ihr Wohnsitz ändert, müssen Sie auch die Adresse im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisieren.
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die eID-Karte:
- Online:
Wenn Ihre neue Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, können Sie die Adressänderung im Rahmen dieser Anmeldung auch online durchführen.
Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht erforderlich.
Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.
- Persönlich:
Wenn Sie sich vor Ort ummelden möchten oder die Online-Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz nicht möglich ist, wenden Sie sich an das Bürgeramt.
Die Adresse wird dort in der Regel direkt bei der Wohnsitzanmeldung im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisiert.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
- Nur persönlich:
Die Adresse in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) kann nur persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde geändert werden.
Eine Online-Änderung ist für den eAT nicht möglich.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Meldebestätigung mit – sie dient als Nachweis Ihrer neuen Adresse.
Einrichtung
Bürgerbüro
Vogtstraße 26
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
04971 206-39
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Sina von Esmarch
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Einrichtung
Gemeinde Butjadingen - Meldewesen
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
04733 89-78
04733 89-31
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Großenkneten
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
04402 965-199
04402 965-132
04402 965-133
04402 965-136
04402 965-137
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Meldeamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
+49 4931 1899-59
+49 4931 1899-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Sie haben den Wohnsitz gewechselt, sich erfolgreich umgemeldet und sind im Besitz einer aktuellen Meldebestätigung.
erforderliche Unterlagen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Bei der Online-Wohnsitzanmeldung benötigen Sie zusätzlich:
- ein NFCfähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die installierte AusweisApp auf Ihrem Smartphone
Verfahrensablauf
Verfahren bei persönlicher Vorsprache:
Sobald Sie sich im Bürgeramt persönlich umgemeldet haben, werden die Daten auf Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte vor Ort aktualisiert.
Für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), müssen Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.
Verfahren bei Online-Ummeldung:
Wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen und sofern die Kommune Ihres neuen Wohnsitzes dies anbietet, können Sie Ihre Adresse online aktualisieren.
Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.
Eine Vorsprache in der Behörde ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
§ 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
§ 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
§ 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
§ 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Schlagwörter
Meldeamt, Personalausweis, nPA, Online-Ausweisfunktion, RFID Chip Perso, Wohnsitzwechsel melden, Meldeamt, Personalausweis, nPA, Online-Ausweisfunktion, RFID Chip Perso, Wohnsitzwechsel melden, Neuer Wohnsitz Ausweis, Adresse ändern Amt, Umzug Adresse Anschrift
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Sie haben den Wohnsitz gewechselt, sich erfolgreich umgemeldet und sind im Besitz einer aktuellen Meldebestätigung.
erforderliche Unterlagen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Bei der Online-Wohnsitzanmeldung benötigen Sie zusätzlich:
- ein NFCfähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die installierte AusweisApp auf Ihrem Smartphone
Verfahrensablauf
Verfahren bei persönlicher Vorsprache:
Sobald Sie sich im Bürgeramt persönlich umgemeldet haben, werden die Daten auf Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte vor Ort aktualisiert.
Für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), müssen Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.
Verfahren bei Online-Ummeldung:
Wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen und sofern die Kommune Ihres neuen Wohnsitzes dies anbietet, können Sie Ihre Adresse online aktualisieren.
Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.
Eine Vorsprache in der Behörde ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
§ 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
§ 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
§ 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
§ 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage