Dienstleistung
Einmalige Leistungen in Notsituationen beantragen
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Grundsicherungsgeld für einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn Sie:
- ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen
- Möbel oder Haushaltsgeräte erstmals oder nach einer Scheidung oder Trennung neu anschaffen müssen
- orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen
- therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter erhalten.
Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung.
Einrichtung
Fachbereich Jobcenter
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-8200
04462 86-8400
Einrichtung
Jobcenter
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Jobcenter Vechta
Rombergstr. 51
49377 Vechta
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für dringende Anliegen ab 1.9. sind wir ohne Termin für Sie da! Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!
04441 946-1569
04441 946-6600
04441 946-7000
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jobcenter
Mackeriege 1
26506 Norden
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Osterstraße 33-35
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr ; 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5899
04941 16-5800
Jobcenter Norden
04941 16-5600
Jobcenter Aurich
Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 18053-149
04471 18053-500
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: Jobcenter
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt
+49 5351 522-400
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da Sie einmalige Leistungen nur erhalten, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Die wichtigsten Änderungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Zuständige Stelle
Jobcenter
Voraussetzungen
- Sie sind erwerbsfähig.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise
-
gegebenenfalls:
- Nachweis über Vermögen
- Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
- Rechnung über das Hilfsmittel, aus der unter Berücksichtigung des Rezeptes der Eigenanteil ersichtlich ist
- Kostenvoranschläge
- Bitte erfragen Sie bei Ihrem Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
Verfahrensablauf
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Grundsicherungsgeld beantragen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus oder schreiben Sie einen begründeten formlosen Antrag, je nach Vorgabe Ihres zuständigen Jobcenters.
- Schicken Sie den Antrag an das Jobcenter. Fügen Sie die vom Jobcenter angefragten notwendigen Unterlagen bei.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Dabei können weitere Nachweise von Dritten, zum Beispiel Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, erforderlich sein. Die Behörde trifft eine Einzelfallentscheidung.
-
Anschließend erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter. Der Antrag wird entweder:
- bewilligt,
- teilweise bewilligt oder
- abgelehnt.
Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Eilverfahren vor dem Sozialgericht
- Klage vor dem Sozialgericht
Schlagwörter
Umzug, Schwangerschaft, Beihilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Haushaltsgeräte, orthopädische Schuhe, einmaliger Bedarf, abweichende Erbringung von Leistungen, Erstausstattung, Wohnung, therapeutische Geräte, Einmalige Leistungen, Verlegung, Möbel, Zuschuss, Beihilfe, Geburt, Bürgergeld, Bekleidung, Sonderbedarf, Grundsicherungsgeld
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da Sie einmalige Leistungen nur erhalten, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Die wichtigsten Änderungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Zuständige Stelle
Jobcenter
Voraussetzungen
- Sie sind erwerbsfähig.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise
-
gegebenenfalls:
- Nachweis über Vermögen
- Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
- Rechnung über das Hilfsmittel, aus der unter Berücksichtigung des Rezeptes der Eigenanteil ersichtlich ist
- Kostenvoranschläge
- Bitte erfragen Sie bei Ihrem Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
Verfahrensablauf
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Grundsicherungsgeld beantragen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus oder schreiben Sie einen begründeten formlosen Antrag, je nach Vorgabe Ihres zuständigen Jobcenters.
- Schicken Sie den Antrag an das Jobcenter. Fügen Sie die vom Jobcenter angefragten notwendigen Unterlagen bei.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Dabei können weitere Nachweise von Dritten, zum Beispiel Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, erforderlich sein. Die Behörde trifft eine Einzelfallentscheidung.
-
Anschließend erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter. Der Antrag wird entweder:
- bewilligt,
- teilweise bewilligt oder
- abgelehnt.
Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Eilverfahren vor dem Sozialgericht
- Klage vor dem Sozialgericht