Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:

  • Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
  • Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung oder Trennung neu anschaffen müssen.
  • Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
  • Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter beantragen.

Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.


Adresse
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

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04462 86-8200
Telefon
04462 86-8400

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Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter.

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Telefon
04431 85-0

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Rombergstr. 51
49377 Vechta
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Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Für dringende Anliegen ab 1.9. sind wir ohne Termin für Sie da! Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!


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04441 946-1569
Telefon
04441 946-6600
Telefon
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Mackeriege 1
26506 Norden
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Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
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26603 Aurich (Ostfriesland)
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26603 Aurich (Ostfriesland)
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr ; 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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04941 16-5899
Telefon
04941 16-5800
Hinweis
Jobcenter Norden
Telefon
04941 16-5600
Hinweis
Jobcenter Aurich

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Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
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KFZ-Zulassung Friesoythe
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 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


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04471 18053-149
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Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt
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Telefon
+49 5351 522-400

Häufig gestellte Fragen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.


Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.


Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen.


Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.


  • Sie sind erwerbsfähig.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise
  • gegebenenfalls:
    • Nachweis über Vermögen
    • Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
    • Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
    • Rezept
    • Kostenvoranschläge

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.


Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Bürgergeld beantragen.

  • Füllen Sie das Antragsformular aus oder schreiben Sie einen begründeten formlosen Antrag, je nach Vorgabe Ihres zuständigen Jobcenters.
  • Schicken Sie den Antrag an das Jobcenter. Darin müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen. Fügen Sie die vom Jobcenter angefragten notwendigen Unterlagen bei, die den Bedarf belegen und zur Prüfung benötigt werden.
  • Das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Dabei können Nachweise von Dritten, wie zum Beispiel Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, erforderlich sein, um zu prüfen, ob Sie einmalige Leistungen benötigen. Letztlich trifft die Behörde eine Einzelfallentscheidung.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter. Dabei gibt es 3 mögliche Entscheidungen:
    • der Antrag wird bewilligt,
    • der Antrag wird teilweise bewilligt,
    • der Antrag wird abgelehnt.

Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.


Die einmaligen Leistungen werden in der Zuständigkeit der kommunalen Träger, also in kreisfreien Städten und Kreisen, erbracht. Die Höhe der Leistungen kann daher regional unterschiedlich sein.


  • Widerspruch
  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht
  • Klage vor dem Sozialgericht

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