Dienstleistung
Gefahrgutfahrerprüfung ablegen
Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.
ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:
- Basiskurs
- Aufbaukurs Tank
- Aufbaukurs Klasse 1
- Aufbaukurs Klasse 7
- Auffrischungsschulungen
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Adresse
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Fax
0531 4715-299
0531 4715-299
Telefon
0531 4715-0
0531 4715-0
E-Mail
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Adresse
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Fax
04141 524-111
04141 524-111
Telefon
04141 524-0
04141 524-0
E-Mail
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Fax
0511 3107-333
0511 3107-333
Telefon
0511 3107-0
0511 3107-0
E-Mail
Einrichtung
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Fax
04131 742180
04131 742180
Telefon
04131 742424
04131 742424
E-Mail
Einrichtung
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 2220-111
0441 2220-111
Telefon
0441 2220-0
0441 2220-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
5 Jahre
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie haben ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung teilgenommen.
- Um die Prüfung für einen Aufbaukurs abzulegen, haben Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden.
- Um die Prüfung für einen Auffrischungskurs abzulegen, müssen Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung einen gültigen ADR-Schein vorlegen.
Verfahrensablauf
- Sie nehmen an einer mindestens 2,5-tägigen Schulung teil, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt ist.
- In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
- Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
-
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
-
Erstschulung
- Basiskurs: 45 Minuten
- Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
- Auffrischungsschulung: 30 Minuten
- Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschreiten.
- Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen den ADR-Schein aus.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Schlagwörter
Aufbaukurs, Auffrischungsschulung, Basiskurs, Gefahrgutfahrer, ADR-Schein, ADR-Schulungsbescheinigung, Aufbaukurs, Auffrischungsschulung, Gefahrgutfahrer, Basiskurs, ADR-Schein, ADR-Schulungsbescheinigung, Gefahrgutfahrerin, Gefahrgutführerschein, Gefahrguttransport
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
5 Jahre
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie haben ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung teilgenommen.
- Um die Prüfung für einen Aufbaukurs abzulegen, haben Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden.
- Um die Prüfung für einen Auffrischungskurs abzulegen, müssen Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung einen gültigen ADR-Schein vorlegen.
Verfahrensablauf
- Sie nehmen an einer mindestens 2,5-tägigen Schulung teil, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt ist.
- In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
- Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
-
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
-
Erstschulung
- Basiskurs: 45 Minuten
- Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
- Auffrischungsschulung: 30 Minuten
-
Erstschulung
- Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschreiten.
- Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen den ADR-Schein aus.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Schlagwörter
Aufbaukurs, Auffrischungsschulung, Basiskurs, Gefahrgutfahrer, ADR-Schein, ADR-Schulungsbescheinigung, Aufbaukurs, Auffrischungsschulung, Gefahrgutfahrer, Basiskurs, ADR-Schein, ADR-Schulungsbescheinigung, Gefahrgutfahrerin, Gefahrgutführerschein, Gefahrguttransport